Videoüberwachung und Datenschutz
Einhaltung der Datenschutzverordnung DSGVO
Nach der der neuen Datenschutzverordnung DSGVO müssen die Anforderungen an eine datenschutzkonforme Videoüberwachung in Unternehmen berücksichtigt werden. Dies umfasst einerseits die technischen Aspekte und andererseits die organisatorisch, administrativen Maßnahmen.
Bei datenschutzkonformen Videoanlagen müssen eine Vielzahl von Anforderungen hinsichtlich Zugangsberechtigung, Schutz und Dauer der Aufzeichnungen sowie Wahrung der Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. Dabei wird die Wahrung der Persönlichkeitsrechte z.B. durch durch Verpixelung von Personen und Objekte in den Kamera-Erfassungsbereichen durch unsere Software und Hardware gewährleistet.
Die Einhaltung der Anforderungen und Informationspflichten obliegt dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Eine sehr gute Übersicht der Voraussetzungen ist hier zu finden https://www.activemind.de/magazin/video-kamera-ueberwachung-rechtskonform/
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